Neues Heizungsgesetz 2024: Update zum GEG

Neues Heizungsgesetz 2024: Update zum GEG

Update - aktualisiert am 21.12.2023

Update - aktualisiert am 21.12.2023

Ab dem Jahr 2024 erfolgt die Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizsystemen nicht mehr durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Förderung für das Beheizen von Gebäuden mit erneuerbaren Energien, einschließlich Wärmepumpen, wird fortgesetzt und beträgt einheitlich 30 Prozent. Es gibt verschiedene Bonusregelungen und Staffelungen, die die Bedingungen für die Förderung komplex machen.

Ein Klimageschwindigkeits-Bonus wird auch weiterhin gewährt, wenn auch in reduzierter Form. Dieser Bonus kann bis zu 20 Prozent betragen und wird gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen bzw. Biomasseheizungen ausgetauscht werden, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent gewährt.

Gemäß dem Entwurf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht die Möglichkeit einer Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent in den Jahren 2024 und 2025.


Die Änderungen in der Förderung von Heizsystemen werden voraussichtlich mit Verzögerung umgesetzt und erst im Februar 2024 wirksam.

Das Jahr 2024 ist ein entscheidender Wendepunkt in der deutschen Heizungslandschaft. Mit dem neuen Heizungsgesetz, das ab diesem Jahr in Kraft tritt, werden wesentliche Änderungen eingeführt, die sowohl die Installationspraxis als auch die Nutzung der Heizsysteme in Deutschland grundlegend verändern werden. 

GEG / Heizungsgesetz - Was ändert sich 2024?

Die zentrale Vorgabe des Heizungsgesetzes ist die Abschaffung von reinen Öl- und Gasheizungen. Ab 2024 müssen in Neubauten mindestens 65% der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Im Bezug auf andere Gebäudetypen, müssen die alten Heizungen nur ausgetauscht werden, wenn sie kaputt sind und nicht mehr regulär funktionieren.

Bestehende Anlagen dürfen zwar weiterbetrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind, aber die Frage nach klimafreundlichen Alternativen stellt sich für viele Hausbesitzer immer drängender. 

Das GEG im Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung 

Entscheidend für die Energiewende in Deutschland ist das Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung im Tandem mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Die kommunale Wärmeplanung sieht vor, dass bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral versorgt werden. Neben dem Erreichen der Klimaneutralität, werden so Sicherheiten für Planung sowie Investitionen geschaffen, da die Wärmeplanung vorgibt, wo klimafreundliche Fernwärme verfügbar ist oder sein wird. Basierend auf den bestehenden Daten der Behörden und Energieversorgern, sollen so in allen 11.000 Kommunen in Deutschland Wärmepläne entstehen.  

Wie und bis wann wird die kommunale Wärmeplanung umgesetzt?

In Großstädten (mit über 100.000 Bewohnern) müssen Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2026 verfügbar sein. In Gemeinden, die weniger als 100.000 Einwohner zählen, gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) besteht die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren zur Wärmeplanung durchzuführen.

Zentral für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ist der Ausbau des Fernwärmenetzwerks und seine Klimaneutralität. Gegenwärtig werden deutschlandweit nur etwa 14% der Wohnsitze mit Fernwärme beliefert, und von dieser Energiequelle stammen bisher lediglich 20% aus erneuerbaren Ressourcen.

Die Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien sehen vor: 

  • Bis 2030 soll die Hälfte der gebundenen Wärme emissionsfrei erzeugt werden. In diesem Zeitraum sollen die Wärmenetze bis zu 30% und bis 2040 sogar bis zu 80% mit erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
     
  • Bis spätestens 2045 sind sämtliche Wärmenetze dazu angehalten, klimaneutral zu sein, was bedeutet, dass sie vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
     
  • Ab dem 1. Januar 2024 gilt für neue Wärmenetze die Anforderung, mindestens 65% erneuerbare Wärme zu verwenden.

Das GEG und die Förderungen zum Heizungstausch

Für den Eintausch einer Heizung und den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll der Umstieg sozialer gestaltet werden und einer größeren Menge an Bürger*innen den Wechsel erleichtern.

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Quelle: Bundesregierung

Ab dem Jahr 2024 können Personen, die eine umweltfreundliche Heizanlage installieren, eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Ausgaben erhalten. 

Wenn sie eine veraltete fossile Heizung bis einschließlich 2028 ersetzen, gibt es zusätzlich einen Beschleunigungsbonus von 20 Prozent

Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus von 30% erhalten. Diese Boni können miteinander kombiniert werden, dürfen jedoch insgesamt nicht mehr als 70% der Kosten ausmachen und werden auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten gewährt.

Heizungsgesetz 2024 - ein Fazit

Das Heizungsgesetz 2024 läutet eine neue Ära in der deutschen Heiztechnik ein. Mit der zunehmenden Fokussierung auf erneuerbare Energien und der schrittweisen Abschaffung fossiler Brennstoffe stellt es hohe Anforderungen an Hausbesitzer*innen, bietet aber auch neue Möglichkeiten für eine nachhaltige und effiziente Wärmegestaltung. Mit der richtigen Beratung und den geeigneten technischen Lösungen können wir alle zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

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