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Bald bei Woltair erhältlich

Förderprogramme

Beliebt

KFW Zuschuss Nr. 458: selbst­genutzte Ein­familien­häuser

Zuschuss bis 70% der förderfähigen Kosten (max. 30.000€ --> max. Förderung = 21.000€)

  • Grundförderung: 
    Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 2024 30 % der Investitionskosten. 
     
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus:
    Der “Klima-Bonus” soll zusätzlich zum Umstieg auf klimaneutrale Heizungen motivieren. Dafür wird ein Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % für den Heizungsaustausch bis 2028 gewährt. Je früher der Tausch erfolgt, desto höher fällt der Zuschuss aus. Ab 2026 sinkt der Bonus auf 15 % und ab 2028 reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 %. Profitieren können Hauseigentümer bei der Ersetzung veralteter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen.
     
  • Effizienz-Bonus:
    Werden bei Wärmepumpen natürliche Kältemittel oder Wärme aus Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme genutzt, gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 % angeboten.
     
  • Einkommensabhängiger Bonus:
    Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € haben Anspruch auf eine erhöhte Förderung von zusätzlichen 30 %. Insgesamt ist die staatliche Förderung für diese Haushalte jedoch auf einen Anteil von maximal 70 % der Kosten gedeckelt.

KFW Zuschuss Nr. 458: vermietete Ein­familien­häuser

Zuschuss bis 70% der förderfähigen Kosten (max. 30.000€ --> max. Förderung = 21.000€)

Planmäßig verfügbar ab Ende August 2024.

Wärmepumpe Förderungen – mit Woltair das Maximum erhalten!

Wärmepumpe Förderungen – mit Woltair das Maximum erhalten!

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um auf eine Wärmepumpe umzusteigen. Die deutsche Regierung bietet eine Vielzahl attraktiver Fördermittel an, um die Installation von Wärmepumpen kosteneffizient und nachhaltig zu gestalten.

Seit dem 27.2.2024 können Förderanträge in dem KFW Kundenportal gestellt werden, um bis zu 70% Förderung für Wärmepumpen-Installationen zu erhalten. Allerdings können die Anforderungen für die Förderungen manchmal etwas undurchsichtig sein. Hier kommt Woltair ins Spiel und hilft Ihnen, den Antrag problemlos vorzubereiten.

Komplett kostenfreier Förderservice:

Mit unserem kostenlosen Förderservice prüfen wir sorgfältig die Möglichkeiten für Ihr Haus und Ihre Region und bereiten für Sie alle Dokumente vor, die Sie für Ihre Förderanträge benötigen. Bei der Registrierung in dem KFW Kundenportal und dem Einreichen von Dokumenten und Nachweisen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Dies gehört selbstverständlich zu unserem Service und ist für Sie komplett kostenlos. 

Was hat sich bei den Förderungen für das Jahr 2024 geändert?

  • Die Förderungen für Wärmepumpen werden ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich über die KfW abgewickelt und nicht mehr über die BAFA. Die Antragstellungen mit der KfW beginnen am 27. Februar 2024 für Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen. Für Eigentümer von Mehr­familien­häusern beginnt die Antragsstellung voraussichtlich ab Mai 2024, für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern voraussichtlich ab August 2024.
  • Letztes Jahr müsste der Förderantrag vor Vertragsunterschrift erfolgen. Dieses Jahr gibt es ein verändertes Antragsverfahren. Sie können jetzt schon Ihren Wärmepumpen-Partner beauftragen und die Installation durchführen lassen - die Förderanträge dürfen bis Ende August nachgereicht werden.
  • Wichtig: Der maximale Fördersatz ist ab 2024 auf 70 % gedeckelt und wird auf eine Investition von maximal 30.000 € gewährt. 

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

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